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Gästehaus Rosenlay
Beethovenstr. 3
54470 Lieser/Mosel
Tel.: +49(0)6531 3322
Fax: +49(0)6531 8684
loewen-herges@rosenlay.de



A   L   L   G   E   M   E   I   N   E       G   E   S   C   H   Ä   F   T   S   B   E   D   I   N   G   U   N   G   E   N

AGB für Zimmerbuchungen im Gästehaus Rosenlay

1. Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung
    sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses Rosenlay.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken
    bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei,
    die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  • Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus
    gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag,
    sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung eines Dritten vorliegt.
  • Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung
    auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses beschränkt.
  • Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
  • Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästehauses auch bei Verletzung
    von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer (ohne Garantie auf bestimmte Zimmer)
    bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
    geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen
    und Auslagen des Gästehauses an Dritte.
  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
    Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen
    berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
  • Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl
    der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus
    dem zustimmt.
  • Rechnung des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug
    zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung
    zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz
    der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus der eines
    höheren Schadens vorbehalten.
  • Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen
    für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
    und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels
    aufrechnen oder mindern.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung
    des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde
    vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in alle Fällen des Leistungsverzuges des Gästehauses
    oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  • Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde,
    kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.
    Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
    gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Gästehauses oder eine von ihm zu
    vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  • Dem Gästehaus steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.
    Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Verpflegung zu zahlen.

5. Rücktritt des Gästehauses

  • Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus
    in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
    gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist
    mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
    beispielsweise falls
      - höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
      - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des
      Zwecks, gebucht werden;
      - das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung
      den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit
      gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist.
      - ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich 2. Absatz vorliegt.
  • Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und rückgabe

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat
    keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung
    zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche
    Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr
    100%. Dem Kunden steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
    entstanden ist.

7. Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die
    Gästehausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz
    des Gästehauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
    Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses.
  • Es gilt deutsches Recht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme unwirksam
    oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen
    gelten die gesetzlichen Vorschriften.