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 Gästehaus Rosenlay Beethovenstr. 3 54470 Lieser/Mosel Tel.: +49(0)6531 3322 Fax: +49(0)6531 8684 loewen-herges@rosenlay.de
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
AGB für Zimmerbuchungen im Gästehaus Rosenlay
1. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern
zur Beherbergung
sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses Rosenlay.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus
steht es frei,
die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
- Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem
Gästehaus
gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Gästehausaufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung eines Dritten vorliegt.
- Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die
Haftung
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses beschränkt.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
- Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästehauses auch bei
Verletzung
von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer (ohne Garantie auf bestimmte Zimmer)
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen
geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der
Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Gästehaus
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
- Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der
Anzahl
der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht
und das Gästehaus dem zustimmt.
- Rechnung des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug
zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und
unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, Zinsen in Höhe von
4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der
Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus der eines höheren Schadens vorbehalten.
- Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen
für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Hotels
aufrechnen oder mindern.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung
des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in alle Fällen
des Leistungsverzuges des Gästehauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
- Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde,
kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und
Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus ausübt,
sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Gästehauses oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vorliegt.
- Dem Gästehaus steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu
pauschalieren.
Der Kunde ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für
Übernachtung mit oder ohne Verpflegung zu zahlen.
5. Rücktritt des Gästehauses
- Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist
das Gästehaus
in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten
angemessenen Nachfrist
mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten,
beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person
des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich 2. Absatz vorliegt.
- Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und rückgabe
- Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Kunde hat
keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
- Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung
zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für
die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass
diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die
Gästehausaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
- Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz
des Gästehauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehauses.
- Es gilt deutsches Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gästehausaufnahme
unwirksam
oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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